Hygiene-Vorschriften
zum Schutz vor Corona
- auf dem gesamten Gelände ist der
Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
- das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
ist nicht notwendig, wird aber im Bereich der WC-Anlagen dringend empfohlen
- unsere Imbissstände dürfen Getränke
und Snacks verkaufen
- die Spielgeräte dürfen unter den
allgemeinen Auflagen (Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter) benutzt
werden
- begehbare Gehege - wie unser
Streichelzoo - und die Tierstallungen müssen geschlossen bleiben, von außerhalb
der Umzäunung dürfen unsere Tiere freilich trotzdem gestreichelt werden
- sobald die maximale Besucherzahl von
500 Personen erreicht ist, dürfen weitere Personen nur eingelassen werden, wenn
Besucher den Wille-Kinderzoo wieder verlassen. Ab diesem Moment kann es zu
Wartezeiten kommen |